Workshop Schuldner*innen- und Insolvenzberatung
Am 1. Juli 2014 ist das (Verbraucher-)Insolvenzrecht durch den Gesetzgeber erheblich verändert worden: Das Anfechtungsrecht gilt nunmehr auch für Privatpersonen und die Versagungsgründe wurden verschärft. Weiterhin sind neue verkürzte Wege zur Restschuldbefreiung geschaffen worden. Einige Jahre nach Inkrafttreten der Reform liegen zwischenzeitlich reichlich Praxiserfahrungen vor. Wie sich die Gesetzesänderungen auf die Alltagspraxis auswirken, bildet einen Schwerpunkt des Workshops.
Einzelfälle und -fragen sowie besondere thematische Anregungen der Teilnehmenden können selbstverständlich berücksichtigt werden. Diese können bis spätestens 14 Tage vor Beginn des Bildungsangebotes per Mail an den zuständigen Bildungsreferenten (siehe „fachliche Beratung“) geschickt werden. Dieser koordiniert die Anliegen mit der Referentin und dem Referenten des Workshops.
Zielgruppe sind erfahrene Fachkräfte in der Schuldnerberatung sowie ehemalige Teilnehmer/-innen des Zertifikatskurses Schuldner- und Insolvenzberatung.
Achtung!
Für diese Fortbildung gilt die Rücktrittsbedingung (AGB) des Veranstalters und nicht die auf dieser Homepage hinterlegte Teilnahmebedingung.
Referenten
Christoph Zerhusen, Rechtsanwalt
Weitere Informationen
20.09.2021 – 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr
21.09.2021 – 10.00 Uhr bis 17.00 UHr
Anmeldeschluss: 15.07.2021
Veranstalter:Der Paritätische NRW
Ort:
Internationales Ev. Tagungszentrum GmbH
Missionsstr. 9
42285 Wuppertal
Zielgruppe:
Zielgruppe sind erfahrene Fachkräfte in der Schuldnerberatung sowie ehemalige Teilnehmer/-innen des Zertifikatskurses Schuldner- und Insolvenzberatung.
Kosten:
320,- Euro regulär
270,- Euro für Mitgliedsorganisationen