Wohnkosten geltend machen
Wenn Sie in der Schuldner- oder sonstigen Sozialberatung arbeiten, sind Sie häufig mit Klient*innen konfrontiert, die Probleme haben, Ihre Wohnkosten zu bewältigen. Im Rahmen des AsylbLG, SGB II und SGB XII gibt es dabei eine Vielzahl von Regelungen und Möglichkeiten. Hier sollten Sie als Fachkraft umfänglich aber auch kompakt beraten können. Neben den eigentlichen Kosten der Unterkunft behandeln wir auch weitere Aspekte wie die Beschaffung von Hausrat oder den Auszug von Personen unter 25 Jahren. Wir betrachten insbesondere die Neuregelungen, die mit der Einführung des Bürgergeldes zum 01.01.2023 in Kraft getreten sind, die die Anerkennung der Kosten der Unterkunft (in Teilen) neu ausgerichtet und rechtlich verankert haben. Wir besprechen außerdem die den Umgang mit und die Beantragung von Wohn- und Kinderwohngeld, da hier im Zusammenhang mit anderen Sozialleistungen häufig Probleme auftreten können.
Inhalte:
- Prüfung der Angemessenheit von Unterkunftskosten
- Einführung in die Systematik der Ermittlung der Kosten der Unterkunft
- Übersicht zum Anspruch von relevanten (Sozial)-Leistungen
- Update: Vorstellung zu den neuen Regelungen in Fragen der Anerkennung von Wohnnebenkosten und Energiepauschalen
- Exkurs: Anspruch und Leistungsvoraussetzungen zum Bezug von (Kinder-)Wohngeld
- Erstattung einmaliger Kosten (z.B. Erstausstattung)
Referenten
Weitere Informationen
09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Anmeldeschluss: 05.03.2024
Veranstalter:Paritätische Akademie LV NRW e. V.
Ort:
Online
Zielgruppe:
Fachkräfte der Schuldner- und Insolvenzberatung sowie der sonstigen Sozialberatung
Kosten:
140,00 Euro
120,00 Euro (Mitglieder)
Kontakt
0202 2822219
david.eckhoff@paritaet-nrw.org
Bitte melden Sie sich mit nachfolgendem Link direkt beim Veranstalter an. Es gelten die AGB und Stornorichtlinien des Veranstalters.