Verjährung
Der Umgang mit Verjährungsfragen ist ein zentrales Thema in der Praxis der Schuldner- und Insolvenzberatung. Wird durch den Berater/die Beraterin nicht erkannt, dass die Einrede der Verjährung erhoben werden kann, zahlt der Klient/die Klientin auf eine verjährte Forderung, was wiederum zur Haftung der Beratungsstelle führen kann.
Eine Forderungsprüfung ist jedoch nicht nur für die Erfolgsaussichten eines Einigungsversuches von Bedeutung, sondern auch hinsichtlich des Umfangs der Restschuldbefreiung. Das Verjährungsrecht ist in der Schuldner- und Insolvenzberatung der häufigste Ansatzpunkt, um zu erreichen, dass Klienten eine Forderung oder Forderungsteile nicht mehr begleichen müssen.
Auch hinsichtlich der von Gläubigerseite geltend gemachten Zinsen und Kosten ist eine sorgfältige Prüfung der Verjährung durch den Berater/die Beraterin erforderlich. Verjährungsfristen können gehemmt werden oder abbrechen und somit in der Laufzeit neu beginnen.
Die Berater*innen erhalten in dieser Fortbildung das notwendige Grundlagenwissen zum Verjährungsrecht. Auch werden Sonderverjährungen wie das Verbraucherdarlehnsrecht besprochen.
Referenten
Weitere Informationen
10:00 – 17:00 Uhr
Anmeldeschluss: 10.09.2020
Veranstalter:Ev. Fachverband Schuldnerberatung RWL
Ort:
Haus der Technik
Hollestraße 1
45127 Essen
Verpflegung:
mit Verpflegung
Zielgruppe:
Berater*innen in der Schuldner- und Insolvenzberatung