Verjährung
Beschreibung:
Der Umgang mit Verjährungsfragen ist ein zentrales Thema in der Praxis der Schuldner- und Insolvenzberatung. Wird durch den Berater/die Beraterin nicht erkannt, dass die Einrede der Verjährung erhoben werden kann, zahlt der Klient/die Klientin auf eine verjährte Forderung, was wiederum zur Haftung der Beratungsstelle führen kann.
Eine Forderungsprüfung ist jedoch nicht nur für die Erfolgsaussichten eines Einigungsversuches von Bedeutung, sondern auch hinsichtlich des Umfangs der Restschuldbefreiung. Das Verjährungsrecht ist in der Schuldner- und Insolvenzberatung der häufigste Ansatzpunkt, um zu erreichen, dass Klienten eine Forderung oder Forderungsteile nicht mehr begleichen müssen.
Auch hinsichtlich der von Gläubigerseite geltend gemachten Zinsen und Kosten ist eine sorgfältige Prüfung der Verjährung durch den Berater/die Beraterin erforderlich. Verjährungsfristen können gehemmt werden oder abbrechen und somit in der Laufzeit neu beginnen.
Die Berater*innen erhalten in dieser Fortbildung das notwendige Grundlagenwissen zum Verjährungsrecht. Auch werden Sonderverjährungen wie das Verbraucherdarlehnsrecht besprochen.
Kategorie:
Recht
Veranstalter:
Ev. Fachverband Schuldnerberatung RWL
Beginn:
05.10.2020
Uhrzeiten:
10:00 - 17:00 Uhr
Ort:
Haus der Technik
Hollestraße 1
45127 Essen
Übernachtung:
ohne Übernachtung
Verpflegung:
mit Verpflegung
Zielgruppe:
Berater*innen in der Schuldner- und Insolvenzberatung
Leitung:
Sonja Brönner
Referenten:
Katja Immel, Rechtsanwältin
Anmeldeschluss:
10.09.2020
Auskunft:
Angelika Schulz
Telefon: 0211 6398 353
E-Mail: a.schulz@diakonie-rwl.de
Anmeldung: