Pfändungsschutz?! Was ist in der Schuldner – und Verbrauchinsolvenz zu tun?
Wer kennt das nicht, die Liste der Gläubiger ist lang. Die Schuldenregulierung verläuft nach feststehenden Regeln und Prioritäten. Im Rahmen der Schuldner- und Insolvenzberatung kommen oft Schuldner mit laufenden Forderungen, die teils von den Gläubigern selbst, teils von Inkassos oder Rechtsanwälten geltend gemacht werden, in die Beratung. Diese haben einen besonderen Stellenwert in der Schuldenregulierung.
Die Fortbildung bietet zunächst einen kleinen Überblick:
– Grundzüge des Pfändungsschutzes
– Wie werden Forderungen durchgesetzt? (Pfändung, Kontopfändung, Lohnpfändung)
– Wie kann ich mich schützen, wie wird der pfändbare Anteil ermittelt?
Zum anderen wird an Hand von Beispielen dargestellt, wie laufende Forderungen reduziert werden können. Geklärt wird auch, unter welchen Voraussetzungen Schulden im Insolvenzverfahren in die Restschuldbefreiung gelangen.
Referenten
Weitere Informationen
9.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Anmeldeschluss: 12.03.2022
Veranstalter:Arbeiterwohlfahrt Bezirk Westliches Westfalen e. V.
Ort:
Bildungszentrum Dobeq GmbH
Gneisenaustr. 1
44147 Dortmund
Verpflegung:
Mittagsimbiss
Zielgruppe:
Beratungsfachkräfte der Schuldner –und Verbraucherinsolvenzberatung
Kosten:
100,- Euro inkl. Mittagsimbiss
Kontakt
02365-9384-0
Bitte melden Sie sich mit nachfolgendem Link direkt beim Veranstalter an. Es gelten die AGB und Stornorichtlinien des Veranstalters.