Neuerungen P-Konto
Mit Inkrafttreten des PKoFoG zum 01.12.2021 werden weite Teile des Kontopfändungsschutzes neu oder ergänzend geregelt. Für das P-Konto als einem der Kernelemente in der Existenzsicherungs-, Schuldner- und Insolvenzberatung wird dabei ein neuer, eigener Abschnitt in der ZPO geschaffen.
Durch die Neuregelung steigt erfahrungsgemäß gerade in der ersten Umsetzungsphase der Beratungsbedarf seitens der P-Konto-Inhaber/innen zu den Inhalten der Reform. Gleichzeitig ergeben sich Änderungen in der Bescheinigungspraxis und den Abläufen z. B. bei Banken, Sozialleistungsträgern und Vollstreckungsgerichten.
Was bleibt? Was ändert sich? Was kommt neu hinzu durch die Reform?
Die Fortbildung stellt die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen vor und gibt einen Überblick über die neue Funktionsweise und Struktur des P-Kontos, u. a. mit den Themen:
– Gemeinschaftskonto
– Konto im Minus
– Nachzahlungen
– Ansparübertrag
– Pflichten der Banken
Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Bescheinigungspraxis mit ihren Zuständigkeiten und Erhöhungs-Tatbeständen.
Für die Beratungspraxis gibt es Tipps zur Lösung bisheriger Probleme sowie zum Umgang mit bleibenden Schutzlücken und dem Vollstreckungsschutz im neuen System. Fallbeispiele veranschaulichen das vermittelte Fachwissen und einzelne Regelungen werden durch Hintergrundwissen aus dem Gesetzgebungsprozess ergänzend beleuchtet.
Die neue P-Konto-Bescheinigung wird ausführlich besprochen und mit Fallübungen praktisch eingeübt.
Referenten
Silke Rey, Juristin, Verbraucherzentrale NRW e. V.
Weitere Informationen
09.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Anmeldeschluss: 05.11.2021
Veranstalter:Caritas in NRW – Diözesan-Caritasverbände Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn
Ort:
Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V.
Georgstr. 7
50676 Köln
Verpflegung:
inklusive Verpflegung
Zielgruppe:
Beratenden in der Schuldner- und Insolvenzberatung aus Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege, Verbraucherzentralen und kommunalen Einrichtungen
Kosten:
Die Teilnehmergebühr beträgt 55,- Euro für Mitarbeiter_innen der Caritas- und Fachverbände und 65-, Euro für Externe. Darin enthalten sind Verpflegungskosten und Seminargebühren. Die Gebühr ist nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.
Kontakt
0221 2010-115
christiane.heger@caritasnet.de