Kontopfändungsschutz: Stolpersteine in der Beratungspraxis
Beschreibung:
Eigentlich soll das Pfändungsschutzkonto Überschuldeten das Leben leichter machen. Denn auf diesen Konten ist ein Grundfreibetrag vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Immer wieder ergeben sich Unsicherheiten in der Beratungspraxis. Besonders kompliziert sind Arbeitsverhältnisse mit wechselndem Einkommen und variierenden unpfändbare Einkommensbestandteile oder unterschiedliche Gläubiger aus verschiedenen Bereichen.
Neben Standardfällen gibt es eine Vielzahl von Konstellationen, die Probleme bereiten können.
Was passiert mit dem Freibetrag, der nicht in voller Höhe ausgegeben wurde? Welche Regelungen bestehen für Nachzahlungen, die auf dem P-Konto eingehen? Selbst die Frage, welche Leistungen bescheinigt werden dürfen, ist nicht immer einfach zu entscheiden.
Die Veranstaltung geht vertieft auf diese Themen ein und gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung.
Behandelt werden ferner die Fragen, welche Besonderheiten bei einer Kontopfändung durch öffentliche Gläubiger zu beachten sind und welche Schritte in Bezug auf ein geplantes Insolvenzverfahren ergriffen werden müssen.
Eigene Fallbeispiele und Fragen können gerne eingebunden werden, wenn sie bis spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung unter xenja.winziger@awo-ww.de eingereicht werden.
Kategorie:
Recht
Veranstalter:
Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Westliches Westfalen e.V.
Beginn:
06.05.2019
Uhrzeiten:
10:00 - 15:00 Uhr
Ort:
Dortmund
Übernachtung:
ohne Übernachtung
Verpflegung:
Mittagessen
Zielgruppe:
Beratungsfachkräfte der Schuldner –und Verbraucherinsolvenzberatung
Leitung:
Xenja Winziger
Referenten:
Esther Binner, Volljuristin, LL.M., Referentin des Fachzentrums Schuldnerberatung Bremen, Mitautorin der Broschüre P-Konto Beratungspraxis der BAG SB
Anmeldeschluss:
08.04.2019
Auskunft:
Barbara Jaskolski
Telefon: 0231 5483-299
E-Mail: barbara.jaskolski@awo-ww.de
Anmeldung: