Das neue Bürgergeld: Änderungen für die Schuldnerberatung im SGB II
Beschreibung:
Viele Klient*innen von Schuldnerberatungsstellen haben Anspruch auf Leistungen nach SGB II. Zum 01.01.2023 treten neue Regelungen in Kraft, u.a. das von der Bundesregierung öffentlichkeitswirksam angekündigte neue Bürgergeld. Die Änderungen sollen in diesem Seminar beleuchtet werden.
- Bedarfsgemeinschaft
- Bedarfsberechnung
- Regelleistungen
- Einsatz von Einkommen und Vermögen
- Freibetrag für Erwerbstätige
- Bildung und Teilhabe-Schulbedarfe
- Ehrenamtliche Tätigkeiten
- Darlehen – Aufrechnung von Leistungen
- Sanktionen
IHR NUTZEN
Sie erhalten einen kompakten Überblick über die Neuregelungen im SGB II. Sie können Personen im Leistungsbezug beraten und ihre tatsächlichen Ansprüche ermitteln. Dabei beachten wir auch besondere Fälle wie bspw. Bedarfsgemeinschaften.
Kategorie:
Recht
Veranstalter:
Der Paritätische NRW
Beginn:
06.02.2023
Uhrzeiten:
10.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Ort:
Ardey Hotel
Ardeystraße 11-13
58452 Witten
Verpflegung:
Tagesverpflegung
Referenten:
Margarethe Meyer, Dipl.-Sozialarbeiterin, Schuldnerberaterin
Kosten:
175,- Euro regulär
150,- Euro für Mitgliedsorganisationen
Anmeldeschluss:
11.01.2023
Auskunft:
Canan Akkaya
Telefon: 0202 2822229
E-Mail: canan.akkaya@paritaet-nrw.org
Anmeldung:
Bitte melden Sie sich mit nachfolgendem Link direkt beim Veranstalter an. Es gelten die AGB und Stornorichtlinien des Veranstalters.
https://www.paritaetische-akademie-nrw.de/fortbildungsdetails/kurs/Das-neue-Buergergeld-AEnderungen-fuer-die-Schuldnerberatung-im-SGB-II/2300394