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Auf- und Verrechnung von Sozialleistungen

27.11.2025 - 9:00 - 13:00 - Kategorie: Recht

In der Beratung mit überschuldeten Menschen werden die Beratungskräfte immer wieder mit Fragen der Beitreibung von Außenständen konfrontiert. Neben Pfändungsmaßnahmen gemäß der ZPO besteht mit der Möglichkeit zur Auf- und Verrechnung von Leistungen ein weiteres Instrument für die Eintreibung von Forderungen. Dabei kommen je nach Rechtsgebiet unterschiedliche Gesetzestexte zu Geltung, die die Voraussetzung und den Umfang der aufrechenbaren Leistung definieren.
In dieser Fortbildung sollen die unterschiedlichen Voraussetzungen sowie die Wirkung und Folgen von Auf- und Verrechnungen dargestellt werden.

Thematisch werden wir dabei u.a. die nachfolgenden
Punkte besprechen:

  • Relevante gesetzliche Grundlagen – Wer darf wann Aufrechnen?
  • Aufrechnung mit unterschiedlichen Gegenleistungen
  • Unterschiede im Zivil- und Sozialrecht
  • Verhältnis zu Pfändungen und Abtretungen
  • Dauer der Aufrechnungslage
  • Rechtslage während und nach einem Insolvenzverfahren

Referenten

Michael Franke, Leiter der Schuldnerberatung im Evangelischen Zentrum für Beratung in Offenbach. Er ist seit 1997 in der Schuldnerberatung tätig und Vorstandsmitglied der LAG Schuldnerberatung Hessen.

Weitere Informationen

Uhrzeiten:
09.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Anmeldeschluss:
13.11.2025

Veranstalter:
AWO Schuldnerhilfe Essen gGmbH

Ort:
Die Veranstaltung wird digital über die Online-Plattform ZOOM ausgerichtet. Den Zugangslink erhalten Sie nach Anmeldung und Eingang der Teilnahmegebühr.

Kosten:
110,- Euro p. P.

Kontakt

Birte Hanisch
0201 1897624
birte.hanisch@awo-essen.de


Die Anmeldung ist unter Angabe Ihres Vor- und Zunamens per Email an schuldnerhilfe@awo-essen.de möglich. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie die Bankverbindung zur Überweisung der Teilnahmegebühr. Nach Eingang der Teilnahmegebühr erhalten Sie per Email den ZOOM-Link. Es gelten die Anmelde- und Teilnahmebedingungen des Veranstalters.

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