Aktuelle Fallpraxis Einkommensteuer, P-Konto und pfändbares Einkommen in der Schuldnerberatung
Die Themen „Einkommensteuer“, „P-Konto“ und „pfändbares Einkommen“ sind Bestandteile der Beratung in nahezu jedem Insolvenzverfahren über das Vermögen einer natürlichen Person. Das Seminar behandelt im Schwerpunkt Fragen zur „Einkommensteuer“ und gibt Ideen für „Klassiker“ der praktischen Fallbearbeitung von P-Konto und pfändbarem Einkommen. Die Teilnehmenden erhalten die Möglichkeit zum fachlichen Austausch und Dialog.
Themen
Einkommensteuerrecht in der Insolvenz
• Verhältnis von Insolvenz- und Einkommensteuerrecht
• Verfahrensrechtliche Stellung der Beteiligten
• Steuererklärungspflichten
• Antrags- und Pflichtveranlagung
• Veranlagungswahlrechte in der Insolvenz
• Steuerklassenwahlrecht in der Insolvenz
• Einkommensteuer im Eröffnungs-, Haupt- und Restschuldbefreiungsverfahren
• Wer muss Steuerverbindlichkeiten wann zahlen?
• Wem steht der Erstattungsanspruch zu?
• Aufrechnung von Steuererstattungsansprüchen
• Steuerliche Konsequenzen der Freigabe gem. § 35 Abs. 2 InsO
• Einkommensteuer und Nachtragsverteilung
P-Konto im Insolvenzverfahren
• Rechtzeitiges Handeln und Vermeidung von Kontenpfändung, Doppelpfändung & Co.
• Öffentlich-rechtliche Verstrickung der Ansprüche und Handlungsbedarf des Schuldenden?
Pfändbares Einkommen im Insolvenzverfahren
• Meine, Deine, unsere Kinder – unterhaltsberechtigte Personen im Insolvenzverfahren
• Zusammenrechnung mehrerer Einkünfte (§ 850e ZPO) und die „Fallen und Risiken“ auf Seitens des Schuldenden
• Erhöhung des unpfändbaren Einkommens § 850f ZPO – Klassiker und Besonderheiten (z.B. Einkommensteuernach-/vorauszahlungen von Rente beziehenden Personen)
Referenten
Weitere Informationen
Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V., Georgstraße 7, 50676 Köln
Ort:
Maternushaus Kardinal-Frings-Straße 1-3, 50668 Köln
Zielgruppe:
Schuldnerberatende